Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sprachschule Aktiv Wunstorf

Anmeldung Sprachkurse – Beginn und Dauer – Zahlungsbedingungen

Der Vertragsschluss zwischen der Sprachschule Aktiv Wunstorf und dem Kunden erfolgt durch die verbindliche Anmeldung in Verbindung mit der Kurs- oder Prüfungsbestätigung. Die Anmeldung kann schriftlich vor Ort oder über das Online Anmeldeformular erfolgen.

Die Kursgebühr ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung oder

spätestens bis Kursbeginn fälig. Die Zahlung kann entweder bar oder per Überweisung erfolgen. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung.

Sollte der Kurs gar nicht oder nur teilweise besucht werden, bleibt die Pflicht zur Zahlung unberührt.

Die Buchung erfolgt nur in Kurszeit oder Unterrichtseinheiten, nicht über Niveaustufen. Die Sprachschule Aktiv Wunstorf übernimmt keine Garantie für das Erreichen einer bestimmte Niveaustufe.

Allgemeine Bedingungen
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf einen bestimmten Lehrer. Die Sprachschule Aktiv Wunstorf behält es sich vor, Lehrer während eines Kurses zu tauschen und zu ersetzen. Aus diesem Vorgang entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche, ausdrücklich ausgeschlossen sind Kündigung, Rückerstattung der Kursgebühr oder Teilrückerstattung der Kursgebühr.

Die Sprachschule Aktiv Wunstorf übernimmt keine Haftung dafür, dass zu einer bestimmten Zeit ein bestimmtes Niveau erreicht wird. Ebenso wird keine Garantie für das Bestehen einer Prüfung gegeben. Eine Rückerstattung der Kurs- oder Prüfungsgebühr aus diesem Grund ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Kunde willigt ein, dass seine Daten, im Falle eines Zahlungsverzuges an ein Inkassobüro weitergegeben werden, welches mit der Beitreibung der Kursgebühr beauftragt wird.

An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Dieser wird nicht nachgeholt und ein anteiliger Rückerstattungsanspruch besteht nicht. Sollte die tatsächliche Niveaustufe eines Teilnehmers von dem gebuchten Niveau abweichen, kann die Sprachschule Aktiv Wunstorf den Teilnehmer in einen Kurs mit passender Niveaustufe abstufen. Die Feststellung der tatsächlichen Niveaustufe erfolgt auf Grundlage eines zertifizierten Einstufungstests. Aus dieser Einteilung entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche, insbesondere ein Sonderkündigungsrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Widerruf – Frist – Voraussetzungen
Bei online geschlossenen Verträgen haben Sie, gemäß den Bestimmungen des BGB, ein Widerrufsrecht. Dieser ist der Verwaltung der Sprachschule Aktiv Wunstorf mittels eindeutiger Erklärung (z.B. per Mail oder per Post) mitzuteilen. Bei jeder Buchung werden Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt. Sollte der Kursstart innerhalb der Widerrufsfrist liegen, ist nach Kursstart kein Widerruf mehr möglich.
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nur bei Online-Buchungen. Für alle Anmeldungen, die über das Anmeldeformular in den Räumlichkeiten der Sprachschule Aktiv Wunstorf erfolgen, hat der Kunde kein Widerrufsrecht.
Die Buchung der Sprachkurse erfolgt über einen vorab festgelegten Zeitraum respektive bei Privatkursen über eine vorab festgelegte Anzahl von Unterrichtseinheiten. Kann der Schüler festgelegte Unterrichtstermine nicht wahrnehmen, hat er keinen Anspruch auf einen Ersatztermin oder auf Rückerstattung eines Teilbetrages seiner Kursgebühr. Der Schüler hat das Recht, den Kurs, nach Anwesenheit in der ersten Stunde, bei Beginn des Sprachkurses (Probestunde = 45 Minuten) zu stornieren. Die Stornierung muss innerhalb von 24 Stunden schriftlich erfolgen und Bedarf keiner Angabe von Gründen. Entscheidet sich der Schüler nach der Probestunde den Unterricht fortzuführen, ist die Probestunde als Teil des gebuchten Kurskontingents zu betrachten und nicht kostenlos.

Bei Visakursen gibt es keine Probestunde. Dementsprechend ist ein Sonderkündigungsrecht nach Beginn des Kurses ausgeschlossen.

Die Sprachschule Aktiv Wunstorf behält es sich vor, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von drei Schülern, einen Kurs solange zu verschieben, bis die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

Die bloße Abwesenheit vom Kurs ist nicht als Abmeldung zu betrachten und befreit den Schüler nicht von der Zahlungspflicht.

Beendet der Schüler den gebuchten Sprachkurs vorzeitig, so ist die gesamte, noch ausstehende Kursgebühr sofort zur Zahlung fällig. Sollte im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung eine fällige Rate nicht bezahlt werden, so verliert die Ratenzahlungsvereinbarung ihre Gültigkeit und der Gesamtbetrag ist ab dem Zeitpunkt der nicht bezahlten Rate fällig.

Kann der Unterricht aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung nicht stattgefundener Stunden.

Sollte die Sprachschule aus Gründen, die nicht von ihr zu vertreten sind, wie z.B. zur Verhinderung der Ausbreitung von Seuchen, Pandemien oder Infektionskrankheiten, ausnahmsweise vorübergehend schließen oder schließen müssen, so berechtigt dieser Umstand den Schüler nicht zu einer Kündigung des Vertrages. Auch eine bereits geleistete (An-)Zahlung kann aus diesem Grund nicht zurückgefordert werden.

Vielmehr ruht der Vertrag während der Dauer der Schließung der Sprachschule und wird nach Wegfall des Schließungsgrundes unverändert fortgeführt.

Besondere Bestimmungen bei Visakursen
Der Kunde ist dazu verpflichtet bei der Anmeldung anzugeben, dass es sich um einen Visakurs handelt. Visakurs ist jeder Kurs, mit dessen Bestätigung ein Visum bei einer Behörde beantragt wird.
Besondere Bestimmungen bei Visakursen: Bei der Buchung von Sprachkursen, die eine Erteilung eines Visums beinhalten, gelten die folgenden Bestimmungen:

Anzahlung wird zurückerstattet (minus 250,00 € Bearbeitungsgebühr):
1. Ich habe die Sprachschule vor Kursbeginn schriftlich darüber informiert, dass ich nicht rechtzeitig zum Kursstart kommen kann.
UND:
2. Ich habe den Ablehnungsbescheid innerhalb von zwei Monaten nach dem geplanten Kursstart vorgelegt.

Anzahlung wird nicht zurückerstattet:
1. Ich habe die Sprachschule nicht vor Beginn des Kurses schriftlich darüber informiert, dass ich nicht kommen kann.
ODER:
2. Ich habe den Ablehnungsbescheid nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem geplanten Kursstart vorgelegt.
ODER
3. Der Visakurs wurde verschoben. (Für Buchungen ab dem 01.03.22)

Sollte das Visum durch die zuständige Behörde abgelehnt werden, wird bei Vorlage eines Ablehnungsbescheids die gesamte Kursgebühr abzüglich 250,00 € Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Der Ablehnungsbescheid ist spätestens zwei Monate nach dem geplanten Kursstart vorzulegen. Diese Rückerstattung ist nur möglich, wenn die Verwaltung der Sprachschule Aktiv schriftlich vor dem geplanten Kursstart über die Verschiebung informiert wurde.

Eine Rückerstattung ist im Falle einer Verschiebung (der Visakurs hat nicht zum ursprünglich gebuchten Zeitpunkt begonnen) ausgeschlossen.

Sollte der Kurs nicht wie geplant gestartet werden können, ist die Sprachschule vor Beginn des Sprachkurses schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde kann den Kursstart kostenlos um bis zu vier Monate nach dem ursprünglichen Kursstart verschieben. Die Verschiebung muss schriftlich vor dem geplanten Kursstart mitgeteilt werden.

Die Intensivkurse am Vormittag finden regelmäßig von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. In seltenen Fällen behält sich die Sprachschule Aktiv vor, die Kurszeit aufgrund von organisatorischen Erfordernissen, anzupassen. Bei dem Intensivkurs am Vormittag ist die späteste Startzeit 13:00 Uhr. Diese Anpassung zieht kein Sonderkündigungsrecht oder den Anspruch auf eine Teilrückerstattung nach sich.

Bei Visakursen gibt es keine kostenlose Probestunde.

Telc Prüfung Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Bei einer Anmeldung zur Telcprüfung ist ein Widerruf ausgeschlossen. Die Prüfungsgebühren sind innerhalb von fünf Tagen nach Anmeldung zu bezahlen. Der Anmeldeschluss zur Prüfung ist spätestens 15 Werktage vor dem Prüfungstermin. Eine Anmeldegebühr in Höhe von 15 € wird zzgl. zur Prüfungsgebühr erhoben. Sollten Sie am Prüfungstag krank sein, benötigen wir von Ihnen ein ärztliches Attest. In diesem Falle fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80,00 € an.

Spezielle Bestimmungen für Privat- und Firmenkurse
Bei Buchungen von Privat- und Firmenkursen kann der Zeitpunkt der gebuchten Unterrichtseinheiten individuell mit dem Lehrer oder mit der Sprachschule vereinbart werden. Bei nicht wahrgenommenen Unterrichtseinheiten seitens des Schülers besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht oder Rückerstattung der Kursgebühr. Ebenso kann, nach Ablauf der Widerrufsfrist, ein bereits gebuchtes Kontingent an Stunden nicht mehr storniert werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer oder die Firma die Stunden nicht mehr in Anspruch nehmen will. Kann der Kursteilnehmer einen vereinbarten Unterrichtstermin nicht wahrnehmen, so ist dies der Sprachschule oder dem Lehrer bis spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn in geeigneter Form, schriftlich oder telefonisch mitzuteilen, um den Kurstermin zu verschieben. Wird der Unterricht innerhalb der 24-Stunden-Frist seitens des Kursteilnehmers abgesagt besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht. Bei Privat- und Firmenkursen sind immer mindestens zwei Unterrichtseinheiten pro Termin zu buchen.

Gebuchte Unterrichtsstunden bei Privat- oder Firmenkursen müssen innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden verfallen nach einem Jahr nach Kursbuchung. Nach Ablauf dieses Jahres ist keine Rückerstattung mehr möglich und ggf. nicht genommene Kursstunden können nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Spezielle Bestimmungen bei geringer Teilnehmerzahl
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich die Sprachschule Aktiv Wunstorf vor, die Kurse zu annullieren oder zu verschieben. Sollten in einem Intensivkurs weniger als vier Teilnehmer partizipieren, kann der Kurs auf drei UE (dreimal 45 Minuten) pro Tag gekürzt werden.

Disclaimer
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedinungen des Kunden werden zurückgewiesen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.